Montag, 31. Oktober 2005

Wilde Tiere

Nelly zitiert ihren Lieblingsparagraphen.
Auch das ABGB kann in § 383 mit tierischem aufwarten (noch dazu in der Stammfassung von 1812 !)
Dass es den Honigraub durch fremde Bienen gibt, macht man sich als Nichtimker ohnehin viel zu wenig klar.

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https://kadlicz.twoday.net/stories/1105644/modTrackback

ingmar - 31. Okt, 11:01

Ja, aber ...

... wurde dem "in den politischen Gesetzen" Abhilfe geleistet? Mir wäre nichts bekannt...

Mein persönlicher Favorit ist ja § 384, der dem Eigenthümer des Mutterstockes das Recht gibt, häusliche Bienenschwärme
durch zwey Tage auf fremdem Grunde zu verfolgen.


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für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

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