Wilde Tiere
Nelly zitiert ihren Lieblingsparagraphen.
Auch das ABGB kann in § 383 mit tierischem aufwarten (noch dazu in der Stammfassung von 1812 !)
Dass es den Honigraub durch fremde Bienen gibt, macht man sich als Nichtimker ohnehin viel zu wenig klar.
Auch das ABGB kann in § 383 mit tierischem aufwarten (noch dazu in der Stammfassung von 1812 !)
Dass es den Honigraub durch fremde Bienen gibt, macht man sich als Nichtimker ohnehin viel zu wenig klar.
m.kadlicz - 31. Okt, 10:00
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ingmar - 31. Okt, 11:01
Ja, aber ...
... wurde dem "in den politischen Gesetzen" Abhilfe geleistet? Mir wäre nichts bekannt...
Mein persönlicher Favorit ist ja § 384, der dem Eigenthümer des Mutterstockes das Recht gibt, häusliche Bienenschwärme
durch zwey Tage auf fremdem Grunde zu verfolgen.
Mein persönlicher Favorit ist ja § 384, der dem Eigenthümer des Mutterstockes das Recht gibt, häusliche Bienenschwärme
durch zwey Tage auf fremdem Grunde zu verfolgen.
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