Zur Beachtung...
Vorige Woche am Freitag habe ich beim Arbeits- und Sozialgericht Wien verhandelt. Nachdem ich zu früh war, bin ich durch die Gänge gestreunt und dabei auf folgende Hinweise gestoßen:Zur Beachtung und Kenntnisnahme an alle fachkundigen Laienrichter:
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, den Aufenthalt der Laienrichter in der Geschäftsabteilung so kurz wie möglich zu halten - dies um den Dienstbetrieb nicht zu stören - Die Kanzlei ist kein Warte- bzw. Aufenthaltsraum.
Weiters wird gebeten, persönliche Gegenstände (Jacken, Taschen, Schirme etc.)in die Verhandlungssaal mitzunehmen. Wir ersuchen auch Telefonate mit dem Mobiltelefon außerhalb der Geschäftskanzlei zu führen.Ganz schön streng...
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, den Aufenthalt der Laienrichter in der Geschäftsabteilung so kurz wie möglich zu halten - dies um den Dienstbetrieb nicht zu stören - Die Kanzlei ist kein Warte- bzw. Aufenthaltsraum.
Weiters wird gebeten, persönliche Gegenstände (Jacken, Taschen, Schirme etc.)in die Verhandlungssaal mitzunehmen. Wir ersuchen auch Telefonate mit dem Mobiltelefon außerhalb der Geschäftskanzlei zu führen.Ganz schön streng...
m.kadlicz - 16. Jan, 12:24
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