Mittwoch, 1. Oktober 2008

Kollegiale Grüße

Die Grußformel in Korrespondenz zwischen Anwälten soll zB. "Mit freundlichen kollegialen Grüßen", oder "Mit vorzüglicher kollegialer Hochachtung" lauten. Das gewöhnt man sich auch sehr schnell an - vergisst es aber trotzdem hie und da. Das ist normalerweise auch kein Drama.

Unter den Wiener Kollegen scheint ein etwas schärferer Wind wehen. Anders wäre es nicht zu erklären, dass mir ein Wiener Kollege folgendes Mail schreibt:Sehr geehrter Herr Kollege Mag. Kadlicz!

Aufgrund eines bedauerlichen Versehens habe ich bemerkt, dass in der letzten Nachricht in der Schlussformel das Wort "kollegiale" Grüße nicht aufgenommen war. Ich bitte dieses Versehen höflich zu entschuldigen, wie Sie mich ja bereits kennen, bringe ich Ihnen selbstverständlich die volle kollegiale Wertschätzung entgegen.

Ich zeichne mit
freundlichen kollegialen Grüßen
Mir wäre in dem vorhergehenden Mail nicht einmal aufgefallen, dass die Grußformel nicht "korrekt" ist.

Aber da ich mich voller kollegialer Wertschätzung erfreue, bin ich schon wieder entspannt.


Impressum :

für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

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