Dienstag, 3. Juli 2007

Zinseszinsen

Im Kommentar zu meinem letzten Beitrag werde ich darauf hingewiesen, dass meine Rechnung ja (aber wenigstens zugunsten meines Mandanten) falsch ist. Ich hätte die Zinseszinsen nicht berücksichtigt.
Nun ja solche waren auch nicht vereinbart und können daher gemäß § 1000 ABGB nicht gefordert werden - auch nicht zwischen Unternehmern (§ 353 UGB).

Übrigens es wäre an sich auch das Zinsanwachsungsverbot aus § 1335 ABGB zu beachten (allerdings nicht zwischen Unternehmern § 352 UGB).

Nebenbei: Ich hoffe noch immer, dass es sich im Urteil um einen Schreibfehler handelt...

Örtliche Nähe

Über diesen Beitrag im Blog der Verkehrsunfallabwicklung bin ich hauptsächlich deshalb gestolpert, weil der Unfallort nur ca. 30 km von meinem Kanzleisitz entfernt ist.

Zugegeben sind manche ältere Teilnehmer am Straßenverkehr nicht ungefährlich, aber es sollen auch schon 20-jährige was übersehen haben.

Ein paar Jahre Zinsen

Nicht nur, dass mein Mandant ca. € 56.000,00 zahlen soll. Nein im Urteil steht weiters, dass er 11% Zinsen aus diesem Betrag seit dem 1.1.205 zahlen muss.
Ich habe kurz nachgerechnet und bin doch auf eine ganz erhebliche Zinslast gekommen. Insgesamt € 11.086.476,61.
1.802 Jahre Zinsen sind eben nicht ohne...


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Michael Kadlicz

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