Montag, 7. Mai 2007

Ratespiel

Das Bild enthält die Unterschrift eines Notars.

Unterschrift

Wer mir sagen kann um welchen es sich handelt, den lade ich auf ein Eis ein.
Ich glaube ja, dass wer versucht hat ihm die Urkunde während der Unterschrift wegzuziehen und es daher zu der beachtlichen Länge der Unterschrift kommt.
:-)

Schenkkreis

Von € 10.000,00 auf € 80.000,00 in 4 Monaten, ohne zu arbeiten ?
Natürlich geht das - selbstverständlich - ganz klar - wie kann man nur daran zweifeln ?

Ich hatte am Samstag das äußerst fragwürdige Vergnügen bei einer Werbeveranstaltung für einen Schenkkreis dabei zu sein.

Zwei Dinge haben mich verblüfft:
1. Dass das relativ öffentlich gemacht wird, obwohl es in Österreich ganz klar verboten ist soetwas zu initiieren. (§ 168a StGB)
2. Dass da wirklich eine Menge Menschen sitzt und daran glaubt, dass das funktioniert.

Das Prinzip ist einfach und schon 1.000 mal schief gegangen. 8 Menschen zahlen an einen Menschen jeweils € 10.000,00 in der Hoffnung, dass sie über insgesamt 3 Stufen selbst in die sogenannte "Poleposition" kommen, in der dann sie ihrerseits beschenkt werden. Voraussetzung für das Aufrücken ist, dass man seinerseits wider neue Schenkwütige anwirbt.
Die Schenkungen finden dann in Deutschland statt, "weil dort eine Freibetrag für Geschenke in Höhe von € 5.400,00 besteht". Wenn man das Geld ( mit dem man beschenkt wird) nach Österreich zurückbringt," kann man sich ja überlegen, ob man davon dem Finanzamt erzählt , oder nicht."

Dass dieses System natürlich nur funktioniert, wenn die Gruppe der Menschen, die bereit sind für diesen Unsinn € 10.000,00 auszugeben, unbegrenzt (!) wächst ist eigentlich auf den ersten Blick klar, wird von den meisten aber offenbar doch nicht verstanden.

Sehr interessante - mathematische und auch rechtliche Links in der Folge.

Interessengemeinschaft der Schenkkreisgeschädigten
Schenkkreise in Wikipedia
Abzocke mit Schenkkreisen von Wolfram Gagern (Auch sehr guter mathematischer Überblick, warum das nicht funktionieren kann).

Zusammenfassung:
1. Solche "Veranstaltungen" sind verboten (§ 168a StGB)
2. Die "Schenkungen" sind rückforderbar, weil es sich insgesamt um ein nichtiges Geschäft handelt.
3. 87,5 % aller Teilnehmer verlieren ihr Geld garantiert.

Noch Fragen ?


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für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

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