Donnerstag, 5. April 2007

Doch nicht weg.

Im letzten Beitrag habe ich ja noch irgendwie daran geglaubt, dass der besagte Akt seinen Weg nach Deutschland findet.
In der Verhandlung gestern hat der Richter aber noch eine Abkürzung des Verfahrens gefunden.
Er hat einfach geschlossen. Die Einvernahmen in Deutschland führt er nicht durch, weil er hat ja eh schon eine Urkunde, wo das Gegenteil von dem drinnen steht, was wir behaupten. Genau darum dreht sich dieses Verfahren aber, nämlich um unsere Behauptung, dass ein Vertrag wie in dieser - für den Richter offenbar sehr beweiskräftigen - Urkunde, nicht zustande gekommen ist.(Die näheren Details wären hier etwas zu umfangreich, um sie einigermaßen verständlich darzustellen).
Aber bei ihm hat "ein Zeuge noch nie eine Urkunde widerlegt".

Der liebe Kollege Auer hat damit ein Mittagessen gewonnen, da ich mit ihm gewettet habe. Ich habe behauptet, dass der Richter sicher nicht Schluss macht, ohne die beantragten Zeugen einvernehmen zu lassen.

Dabei habe ich gedacht "Wien ist anders" - Vielleicht sollte sich Kärnten auch einen neuen Werbespruch einfallen lassen, weil "Urlaub bei Freunden" finde ich eigentlich nicht mehr allzu treffend.


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Michael Kadlicz

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