Fortschreitende Technisierung ?
In einem Einspruch gegen eine Schadenersatzklage findet sich folgender Passus: Bei Einhaltung einer entsprechenden Fahrgeschwindigkeit sowie entsprechender Reaktion wäre die Klägerin in der Lage gewesen, trotz einer allenfalls vorhandenen Fahrbahnglätte das Fahrzeug rechtzeitig anzuhalten. Daraus folgt, dass die Klägerin eine relativ überhöhte Geschwindigkeit eingehalten hat bzw. ihr ein Fahrfehler unterlaufen istWas daran merkwürdig ist ?
Die Klägerin war als FUSSGÄNGERIN unterwegs !!!
Die Klägerin war als FUSSGÄNGERIN unterwegs !!!
wauer - 30. Nov, 10:34
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