Dienstag, 8. August 2006

Mein Führerschein wird volljährig

Nachdem derzeit Kollege Auer die Welt (soweit sie irrtümlich hier landet) mit sprachlichen Finessen versorgt, möchte ich derselben (Welt) nur mitteilen, dass ich genau heute vor 18 Jahren meine Führerscheinprüfung bestanden habe. Am 8.8.88 - leicht zu merken, daher ist es mir auch gelungen.

Seither ist der Führerschein auch unterbrechungsfrei bei mir gewesen.

Oder ist oder, oder?

Oder kann oder auch und sein?

Diese eher (vorsichtig formuliert) nicht sehr venünftig scheinende Frage drängt sich bei der Lektüre einer Entscheidung des VwGH zur Niederösterreichischen Bauordnung auf.

Es geht um den § 54 der NÖ BauO:

Bauwerke im ungeregelten Baulandbereich
Ein Neu- oder Zubau eines Bauwerks ist unzulässig, wenn für ein als Bauland gewidmetes Grundstück kein Bebauungsplan gilt oder
dieser keine Festlegung der Bebauungsweise oder -höhe enthält und das neue oder abgeänderte Bauwerk

in seiner Anordnung auf dem Grundstück oder Höhe von den an allgemein zugänglichen Orten zugleich mit ihm sichtbaren Bauwerken auffallend abweicht

oder

den Lichteinfall unter 45o auf Hauptfenster zulässiger Gebäude auf
den Nachbargrundstücken beeinträchtigen würde.
Zur Wahrung des Charakters der Bebauung dürfen hievon Ausnahmen gewährt werden, wenn dagegen keine hygienischen oder brandschutztechnischen Bedenken bestehen.


So weit, so (anscheinend) klar.

Aber weit gefehlt:

Wie der VwGH ausführt, kann der Gesetzgeber mit "oder" nur "und" gemeint haben:

Eine isolierte Betrachtung des Lichteinfalles würde, hielte man am Wort "oder" fest, letztlich dazu führen, dass eine geschlossene oder (allenfalls) gekuppelte Bauweise im ungeregelten Baulandbereich immer unzulässig wäre. Eine solche Absicht kann dem Gesetzgeber - man denke etwa an Ortskerne mit geschlossener Bauweise - keinesfalls unterstellt werden.



Und Punkt.

Zur (weiteren) Verrohung

der österreichischen Rechtssprache, gegen die der OGH so tapfer kämpft (siehe hier), erreicht uns heute ein weiteres Beispiel:

Eine Tagsatzung beim BG wird verlegt.

Der bekannt gegebene Grund: Urlaub des Nebenintervenientens.

P.S.: Vielleicht könnte man das hier überflüssige Genitiv-s ja dem OGH für das Bundesministerium übermitteln.

Während ich den Beitrag so tippe, beschleicht mich allerding der Verdacht, dass das Wort "Tagsatzung" für "normale" Menschen wohl auch nicht unbedingt zu den Glanzlichtern sprachlicher Schönheit zählen dürfte.


Impressum :

für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

Details

Creative Commons-Lizenzvertrag

Archiv

August 2006
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
 
 1 
 2 
 3 
 4 
 5 
 6 
 9 
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
30
31
 
 
 
 

gehört gehört


Dornenreich
Hexenwind

gehört gelesen


Ian Kershaw, Jürgen Peter Krause
Hitler, 1889-1936

Suche

 

Site Meter

Credits

Get Firefox!

powered by Antville powered by Helma


xml version of this page

twoday.net AGB


...andere Sitten
(fast) off topic
(ganz) off topic
Beobachtungen
ist das ernst gemeint ?
Juristen
Klienten
Kollegen
Legislative
Nabelschau
Rechtsprechung
Rechtsschutzversicherung
Verschiedenes
Web
Zitate
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren