Fahren muss er schon
Auf Gewährleistung kann man verzichten (soweit man nicht Konsument ist und einem ein Unternehmer etwas verkauft). Ein Bauer ist, wenn er einen Traktor kauft, auch Unternehmer.
Der Bauer, mit dem sich der OGH in 6 Ob 272/05a auseinandergesetzt hat, hat auf Gewährleistung verzichtet. Der Traktor hat aber schon nach kürzester Zeit den Geist aufgegeben.Bei Kauf eines Gebrauchtwagens von einem gewerblichen Kraftfahrzeughändler mit Werkstättenbetrieb gilt nach der Rechtsprechung die Fahrbereitschaft - und damit die Verkehrs- und Betriebssicherheit - als schlüssig zugesichert (SZ 71/88; vgl auch SZ 63/160). Die selben Grundsätze müssen für den Kauf eines Traktors bei einem gewerblichen Lagerhaus gelten. Dass ein Getriebeschaden keine normale Verschleiß- oder Abnützungserscheinung darstellt, die bei einem gebrauchten Fahrzeug hingenommen werden müsste (JBl 1990, 655; RIS-Justiz RS0018466), bedarf keiner Ausführungen.Ergebnis: € 17.000,-- Reparaturkosten und ca. € 13.500,-- an Verfahrenskosten, die vom Verkäufer zu tragen sind.
(via diepresse.com)
Der Bauer, mit dem sich der OGH in 6 Ob 272/05a auseinandergesetzt hat, hat auf Gewährleistung verzichtet. Der Traktor hat aber schon nach kürzester Zeit den Geist aufgegeben.Bei Kauf eines Gebrauchtwagens von einem gewerblichen Kraftfahrzeughändler mit Werkstättenbetrieb gilt nach der Rechtsprechung die Fahrbereitschaft - und damit die Verkehrs- und Betriebssicherheit - als schlüssig zugesichert (SZ 71/88; vgl auch SZ 63/160). Die selben Grundsätze müssen für den Kauf eines Traktors bei einem gewerblichen Lagerhaus gelten. Dass ein Getriebeschaden keine normale Verschleiß- oder Abnützungserscheinung darstellt, die bei einem gebrauchten Fahrzeug hingenommen werden müsste (JBl 1990, 655; RIS-Justiz RS0018466), bedarf keiner Ausführungen.Ergebnis: € 17.000,-- Reparaturkosten und ca. € 13.500,-- an Verfahrenskosten, die vom Verkäufer zu tragen sind.
(via diepresse.com)
m.kadlicz - 12. Jun, 08:22
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