Montag, 20. März 2006

Aneinander vorbei geredet

Ich berichte der Rechtsschutzversicherung meines Mandanten: "Es liegt ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl vor. Die Exekution hat aber keine Ergebnisse gebracht, weil kein Geschäftssitz der Verpflichteten Partei (mehr) in Österreich vorliegt." Ich habe daher ersucht einen Kollegen in Italien (dort liegt der Stammsitz) mit der Exekutionsführung zu beauftragen.

Antwort der Versicherung: "Gemäß Art 4.3 der ARB 2004 besteht Versicherungsschutz insoweit, als die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Österreich erfolgt und dafür Zuständigkeit eines österr. Gerichts besteht.
Erst nach Vorliegen eines rechtskräftigen Titels besteht Versicherungsschutz für dessen Vollstreckung im Geltungsbereich.
Wir können daher für eine Klagsführung in Italien keinen Versicherungsschutz bestätigen."

??

Ist rechtskräftiger Zahlungsbefehl irgendwie missverständlich ?

Bundesministerium für sozialen Ausgleich

Ingmar weist in seinem Blog unter dem Titel Phishing auf der Seite des Bundesministeriums für sozialen Ausgleich auf eine wirklich eigenartige Website hin.
Sieht alles ganz schön offiziell aus, aber damit keine Missverständnisse aufkommen: Das Bundesministerium für sozialen Ausgleich gibt es nicht.Das Bonuspaket 17+ ist in 4 Bonusklassen gestaffelt:

* Bonusklasse 1: 502,5 €*
* Bonusklasse 2: 51,3 €*
* Bonusklasse 3: 20,8 €*
* Bonusklasse 4: 12,9 €*

Die Zuteilung eines Bürgers in die jeweiligen Klassen erfolgt anhand eines statistischen Zuweisungsverfahrens über den einheitlich ermittelten Faktor des Schaffungspotentials und kann sowohl telefonisch ( 0800 240 262 ), als auch im dafür vorgesehenen Online-Formualar, welches vom BMSR auf dessen Webpage zur Verfügung gestellt wird, abgefragt werden.

* abzüglich einer Bearbeitungsgebühr für das einmalige Erheben des Schaffungspotentials in der Höhe von 10,6 €.**
** in den Bonusklassen 2-4 fällt eine zusätzliche Gebühr von 41,7 € an.
Und das lässt schon etwas tiefer in die Motivation des Ministeriums blicken.

Übrigens: Warum das Bundesministeriums für sozialen Ausgleich mit BMSR abgekürzt sein sollte, ist auch eines der Rätsel das wir wohl nie lösen werden.

Klappe halten

Udo berichtet in seinem Blog über den Wildwuchs des Abmahnwesens (offenbar vor allem in D gängig, hierzulande ist mir derartiges nicht bekannt - wenn es auch gelegentlich Versuche gibt sich am Nachbarn zu orientieren).

Es zahlt sich aus den ganzen Artikel und auch die zahlreichen Kommentare (samt Links) zu lesen. Früher oder später wird das ja alles auch in Ö Thema sein.

Urlaubsverbrauch in der Kündigungsfrist

Natürlich kommt es - wie immer - auf den Einzelfall an, aber die Richtung ist klar: Nach Aufhebung des § 9 UrlG aF durch das ARÄG 2000 besteht -ausgenommen Rechtsmissbrauch - keine Obliegenheit des Arbeitnehmers mehr, den Urlaub in einer längeren Kündigungsfrist zu verbrauchen.Das ist der Leitsatz der Entscheidung 9 Oba 144/05z in der sich der OGH mit diesem beliebten Thema auseinandersetzt.
Gefunden in der Presse.

Prellung des linken Kleinfingers

Heute wird's ernst.
Ich habe hier ja schon über den Strafantrag berichtet.
Um 10:00 ist Hauptverhandlung. Der so schwer verletzte Polizist wird als Zeuge vernommen - ich bin gespannt. Ich hoffe er ist schon vernehmungsfähig.


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für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

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