Verbandsverantwortlichkeitsgesetz
Als (um einen Tag) verfrühtes Weihnachtsgeschenk des Gesetzgebers ist am 23.12. noch schnell das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz BGBl. I Nr. 151/2005 veröffentlicht worden.§ 1. (1) Dieses Bundesgesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen Verbände für Straftaten verantwortlich sind und wie sie sanktioniert werden, sowie das Verfahren, nach dem die Verantwortlichkeit festgestellt und Sanktionen auferlegt werden.Genau und in Kraft tritt es am 1.1.2006
m.kadlicz - 24. Dez, 09:47
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