Wilde Tiere
Nelly zitiert ihren Lieblingsparagraphen.
Auch das ABGB kann in § 383 mit tierischem aufwarten (noch dazu in der Stammfassung von 1812 !)
Dass es den Honigraub durch fremde Bienen gibt, macht man sich als Nichtimker ohnehin viel zu wenig klar.
Auch das ABGB kann in § 383 mit tierischem aufwarten (noch dazu in der Stammfassung von 1812 !)
Dass es den Honigraub durch fremde Bienen gibt, macht man sich als Nichtimker ohnehin viel zu wenig klar.
m.kadlicz - 31. Okt, 10:00
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