Schi und Schistöcke hat er gestohlen der Gendarm/Busfahrer/Bergführer/Schilehrer. Er meint aber, dass man von Diebstahl nicht sprechen könnte, da er ja nur "gesammelt" hätte.
Lustige Rechtfertigung; Bezieht sich wohl auf den Bereicherungsvorsatz. Immerhin steht in § 127 StGB: "Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen mit dem Vorsatz wegnimmt, sich oder einen Dritten durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern..."
Aber sammeln ist wohl auch eine Bereicherung; Er hätte ja für das gleiche Ergebnis (eine Schisammlung) sonst erhebliche Beträge aufwenden müssen.
via
ORF.at