Montag, 14. Februar 2005

Biologischer Kaffeeautomat

Als Rechtsanwalt lernt man ja ständig dazu. Juristisch sowieso, das ist Standespflicht (Kollege Vetter hat das, soweit ich mich erinnere einmal „Agility für Anwälte“ genannt und ein Seminar gemeint).
Aber auch in vielen anderen Bereichen kann man sein Wissen ganz enorm erweitern.

Vorigen Freitag zum Beispiel habe ich ein Verfahren gegen den Aufsteller eines Kaffeeautomaten geführt. Mein Mandant hatte einen solchen nebst eines Wasserspenders in seiner Arztpraxis aufgestellt. Nach kurzer Zeit war das Wasser aus dem Wasserspender grau und ungenießbar.
Behebungsversuche scheitern.
Meinem Mandanten stinkt die Sache im wahrsten Sinne des Wortes und wir klagen (Wandlung § 932 ABGB).
Nach insgesamt 2 Gutachten steht fest, dass sowohl der Wasserspender als auch der Kaffeeautomat einwandfrei sein dürften, nur die Zuleitung ist ungeeignet. Es bildet sich ein sogenannter Biofilm (schleimige organische Ablagerungen mit hohem Gehalt an Bakterien, Schimmelpizen und Hefen).
Glaubwürdig versichert der Aufsteller, dass alle Anbieter am Markt vergleichbare Zuleitungen verwenden. Der Sachverständige bestätigt das und bezeichnet das Schlauchmaterial als „Industriestandart“.

Lokalaugenschein am Gericht. Die Richterin marschiert zum Kaffeeautomaten und siehe da: Biofilm wohin man sieht. Wenn man was sieht; Normalerweise sind die Schläuche abgedeckt und im Kaffee schmeckt und sieht man nichts mehr.

Blöd, dass ein Wasserspender mitgeliefert wurde.

Übrigens: Ich trinke seit 16 Jahren keinen Kaffee mehr, was aber ganz andere Gründe hat.


Impressum :

für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

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