Dienstag, 8. August 2006

Zur (weiteren) Verrohung

der österreichischen Rechtssprache, gegen die der OGH so tapfer kämpft (siehe hier), erreicht uns heute ein weiteres Beispiel:

Eine Tagsatzung beim BG wird verlegt.

Der bekannt gegebene Grund: Urlaub des Nebenintervenientens.

P.S.: Vielleicht könnte man das hier überflüssige Genitiv-s ja dem OGH für das Bundesministerium übermitteln.

Während ich den Beitrag so tippe, beschleicht mich allerding der Verdacht, dass das Wort "Tagsatzung" für "normale" Menschen wohl auch nicht unbedingt zu den Glanzlichtern sprachlicher Schönheit zählen dürfte.

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Michael Kadlicz

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