Donnerstag, 21. Januar 2010

ländlich

Vorweg: Schließt man vor Gericht einen Vergleich wird häufig vom Richter/ der Richterin der Vergleichstext handschriftlich aufgezeichnet (allenfalls wird ein Formular verwendet, das oft vorkommende Formulierungen schon enthält).
Im Tonbandprotokoll findet sich dann nur der Hinweis, dass der in Langschrift angeschlossene Vergleich (der handgeschiebene) abgeschlossen wurde.

So einen Vergleich habe ich vorige Woche abgeschlossen und heute die Übertragung des Tonbandprotokolls bekommen. Das sieht dann so aus:Die Parteien schließen nunmehr den in Landschrift angeschlossenen Vergleich.

Das ist ein vertretbarer Kompromiss zwischen Handschrift und Langschrift, finde ich.

Mal ganz abgesehen davon, dass das Wort Langschrift an sich schon irgendwie antiquiert ist, weil heute ja ohnehin kaum noch stenographiert wird.


Impressum :

für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

Details

Creative Commons-Lizenzvertrag

Archiv

Januar 2010
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
 
 
 
 
 1 
 2 
 3 
 4 
 6 
 7 
 8 
 9 
10
11
12
13
15
16
17
18
19
20
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
 

gehört gehört


Dornenreich
Hexenwind

gehört gelesen


Ian Kershaw, Jürgen Peter Krause
Hitler, 1889-1936

Suche

 

Site Meter

Credits

Get Firefox!

powered by Antville powered by Helma


xml version of this page

twoday.net AGB


...andere Sitten
(fast) off topic
(ganz) off topic
Beobachtungen
ist das ernst gemeint ?
Juristen
Klienten
Kollegen
Legislative
Nabelschau
Rechtsprechung
Rechtsschutzversicherung
Verschiedenes
Web
Zitate
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren