Dienstag, 31. März 2009

Beziehungskrise

Nach der Vernehmung der Freundin des Beklagten als Zeugin wird sie danach gefragt, ob sie Verdienstentgang oder Fahrtkosten geltend machen will. Sie bejaht zweiteres im Umfang von € 13,60.

Beklagter (halblaut): "Schatzi, das muss ich zahlen."
Zeugin (mit einem Schulterzucken während sie das Formular vorlegt): "Ja und?"
Beklagter (gut hörbar): "Sie ist nur auf mein Geld aus."


Impressum :

für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

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