Donnerstag, 21. Januar 2010

ländlich

Vorweg: Schließt man vor Gericht einen Vergleich wird häufig vom Richter/ der Richterin der Vergleichstext handschriftlich aufgezeichnet (allenfalls wird ein Formular verwendet, das oft vorkommende Formulierungen schon enthält).
Im Tonbandprotokoll findet sich dann nur der Hinweis, dass der in Langschrift angeschlossene Vergleich (der handgeschiebene) abgeschlossen wurde.

So einen Vergleich habe ich vorige Woche abgeschlossen und heute die Übertragung des Tonbandprotokolls bekommen. Das sieht dann so aus:Die Parteien schließen nunmehr den in Landschrift angeschlossenen Vergleich.

Das ist ein vertretbarer Kompromiss zwischen Handschrift und Langschrift, finde ich.

Mal ganz abgesehen davon, dass das Wort Langschrift an sich schon irgendwie antiquiert ist, weil heute ja ohnehin kaum noch stenographiert wird.

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Sciscitor - 22. Jan, 07:03

Interessanterweise spricht das Gesetz in § 216 Abs 6 letzter Satz ZPO auch nicht von "Langschrift", sondern von "Vollschrift".
Was für mich die weitere Frage aufwirft, weswegen überhaupt eine Protokollabschrift, die es laut Gesetz gar nicht geben sollte, immer wieder zugestellt wird.

kraM - 22. Jan, 14:38

auf dem lang hat man halt mehr zeit, da schreibt man schonmal die längere schrift.

edit: auf dem land meinte ich natürlich. -.-


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