Dienstag, 5. Januar 2010

Es wäre ja zum Lachen...

... wenn es nicht so traurig wäre.
Mit Erlass vom 14. 12. 2009 (BMJ-A350.10/0009-Pr 6/2008) fasst das Bundesministerium für Justiz (selbstverständlich "unvorgreiflich der Beurteilung durch die Disziplinargerichte im Einzelfall") die "Neuere Rechtsprechung zur allgemeinen Dienstpflicht" zusammen.

Darin geht es unter anderem darum, dass der Richter seiner Aufgabe der zeitgerechten Ausfertigung von Entscheidungen nachzukommen und seiner Verpflichtung zu entsprechen hat, die bei ihm anhängigen Sachen so rasch wie möglich zu erledigen, da ihm sonst die Verurteilung wegen eines Disziplinarvergehens droht.

Nun gut, das ist nichts überraschendes. Erstaunlich ist jedoch, dass das Bundesministerium für diese Erledigung (die - inklusive Präambel - auf zweieinhalb Seiten zusammengefassten Entscheidungen stammen aus dem Jahr 2007) bis Dezember 2009 brauchte und der Entwurf selbst rund eineinhalb Jahre bis zur Unterschrift "reifen" musste. Die Neuigkeit der Entscheidungen hält sich mittlerweile in Grenzen.

Soviel zur Verpflichtung der raschen Erledigung der anhängigen Sachen beim Bundesministerium für Justiz.

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m.kadlicz - 5. Jan, 11:57

Gut Ding...

...braucht ja bekanntlich Weile !

Sciscitor - 5. Jan, 12:21

Ja, ja ... wenn's dann denn wenigstens gut wäre...


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für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

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