Montag, 20. März 2006

Aneinander vorbei geredet

Ich berichte der Rechtsschutzversicherung meines Mandanten: "Es liegt ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl vor. Die Exekution hat aber keine Ergebnisse gebracht, weil kein Geschäftssitz der Verpflichteten Partei (mehr) in Österreich vorliegt." Ich habe daher ersucht einen Kollegen in Italien (dort liegt der Stammsitz) mit der Exekutionsführung zu beauftragen.

Antwort der Versicherung: "Gemäß Art 4.3 der ARB 2004 besteht Versicherungsschutz insoweit, als die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Österreich erfolgt und dafür Zuständigkeit eines österr. Gerichts besteht.
Erst nach Vorliegen eines rechtskräftigen Titels besteht Versicherungsschutz für dessen Vollstreckung im Geltungsbereich.
Wir können daher für eine Klagsführung in Italien keinen Versicherungsschutz bestätigen."

??

Ist rechtskräftiger Zahlungsbefehl irgendwie missverständlich ?

Trackback URL:
https://kadlicz.twoday.net/stories/1721607/modTrackback

kretikos - 21. Mär, 08:15

Nimm´s nicht so tragisch... falscher Textbaustein. Passiert auch BH´s in Strafverfügungen...


Impressum :

für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

Details

Creative Commons-Lizenzvertrag

Archiv

März 2006
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
 
 
 1 
 2 
 3 
 4 
 5 
10
11
12
13
14
17
18
19
23
25
26
27
29
 
 
 

gehört gehört


Dornenreich
Hexenwind

gehört gelesen


Ian Kershaw, Jürgen Peter Krause
Hitler, 1889-1936

Suche

 

Site Meter

Credits

Get Firefox!

powered by Antville powered by Helma


xml version of this page

twoday.net AGB


...andere Sitten
(fast) off topic
(ganz) off topic
Beobachtungen
ist das ernst gemeint ?
Juristen
Klienten
Kollegen
Legislative
Nabelschau
Rechtsprechung
Rechtsschutzversicherung
Verschiedenes
Web
Zitate
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren