Donnerstag, 30. September 2010

Wartezeit

Rechtsschutzversicherungen decken das Risiko verschiedener Streitigkeiten erst nach einer gewissen Wartezeit (zumeist 3 Monate), um zu verhindern, dass eine Versicherung abgeschlossen wird, wenn ein Streit kanpp bevorsteht.

Schreiben einer Rechtsschutzversicherung an meine Mandantin, das ich in Kopie bekommen habe:Für das betroffenen Risiko besteht seit 18.3.201 ein Rechtsschutzversicherungsvertrag (wirkungsvoll nach Ende der Wartezeit von 3 Monaten). Da der Versicherungsfall vor Wirksamwerden des Versicherungsschutzes eingetreten ist, können wir für diesen Schaden keine Kostenhaftung übernehmen.Darauf habe ich heute so geantwortet:Sehr geehrte Frau Heinzl !

Nachdem - gemäß Ihrem Schreiben vom 31.5.2010 - seit dem Jahr 201 und somit doch immerhin seit 1.809 Jahren (oder 21.708 Monaten) Versicherungsschutz besteht, ersuche ich höflich Ihre Deckungsablehnung nochmals zu überdenken.

Auch sonst wünsche ich Ihnen einen unterhaltsamen Tag.

Liebe Grüße aus Wiener Neustadt
Michael Kadlicz


Mal sehen, ob's was hilft...


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für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

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