Freitag, 16. Juli 2010

Unzumutbar

"Richtig ist, dass die Zweitklägerin im Unternehmen der Beklagten als Putzfrau beschäftigt war. Allerdings wurde dieses Beschäftigungsverhältnis nicht grundlos durch die Beklagte aufgelöst. Vielmehr hat die Zweitklägerin mit der Begründung gekündigt, im Betrieb der Beklagten sei es ihr zu schmutzig."
Alle paar Jahre stellt sich gelegentlich das trügerische Gefühl ein, nach so langer Zeit in dem Job könne einen nichts mehr überraschen. Und dann kommt sowas und stellt den Realitätsbezug wieder her.


Impressum :

für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

Details

Creative Commons-Lizenzvertrag

Archiv

Juli 2010
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
 
 
 
 1 
 2 
 3 
 4 
 5 
 6 
 7 
 8 
 9 
10
11
12
13
14
15
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
 
 

gehört gehört


Dornenreich
Hexenwind

gehört gelesen


Ian Kershaw, Jürgen Peter Krause
Hitler, 1889-1936

Suche

 

Site Meter

Credits

Get Firefox!

powered by Antville powered by Helma


xml version of this page

twoday.net AGB


...andere Sitten
(fast) off topic
(ganz) off topic
Beobachtungen
ist das ernst gemeint ?
Juristen
Klienten
Kollegen
Legislative
Nabelschau
Rechtsprechung
Rechtsschutzversicherung
Verschiedenes
Web
Zitate
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren