Sonntag, 2. April 2006

Erst schießen, dann fragen

So titelt der Kurier über neue Gesetze in South Dakota und Indiana, die es Bürgern, die sich bedroht fühlen, ausdrücklich erlauben tödliche Waffengewalt anzuwenden.
Dabei geht es offenbar nicht um Notwehrsituationen, wie sie ein Mitteleuropäer verstehen würde, sondern um Notwehr bevor die Notwehrsituation überhaupt auftritt.

In Österreich regelt § 3 StGB die Notwehr. Und zwar sehr vernünftig.

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass ein Mehr an Verteidigungs- (eigentlich Angriffs-)rechten notwendig ist, um die eigenen Rechtsgüter angemessen zu schützen.

Amerika ist eben anders. Die NRA frohlockt natürlich über so viel Vernunft des Gesetzgebers. Die NRA meint aber auch, dass ein Land umso sicherer ist, je mehr Menschen eine Waffe tragen.
Und je früher desto besser, wie dieses Bild auf der "Jugendseite" zeigt.

Zur Beachtung

Auszug aus der sonst recht aufschlussreichen Anleitung zu meinem neuen Spielzeug:Zur Beachtung:
Wenn das System ein konfiguriertes Ziel hat oder ein Anruf läuft, wird die Ausschaltung für die Drehung des Schlüssels schaltet eine Verspätung von 20 Minuten erleiden.

????

Im übrigen: Wo sind die Zeiten in denen man in ein Auto eingestiegen ist und ohne 400 Seiten Anleitung gewusst hat, was zu tun ist ?


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für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

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