Montag, 10. Oktober 2005

Na dann Morgen

Für Montag 8:00 einen Termin auszumachen und zu erwarten, dass der Mandant auch erscheint, ist ein Anfängerfehler.

Der kommt jetzt morgen um 8:00, oder auch nicht.

Nur 20° sind nicht geringfügig

Interessante Entscheidung des OGH (8Ob63/05f) zum Begriff "geringfügiger Mangel" (§ 932 ABGB)
"Zu Recht ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass die von der Klägerin geltend gemachten Mängel der Heizleistung die Brauchbarkeit des Fahrzeugs im alpenländischen Raum stark einschränken. Ein Fahrzeug bei winterlichen Temperaturen auf nicht mehr als 20 Grad aufheizen zu können, hindert den ordnungsgemäßen Gebrauch ganz erheblich."

Dass das angeblich "Stand der Technik" bei kleinen Dieselmotoren ist, da diese sehr energieeffizient sind und daher wenig Abwärme erzeugen, ist dabei unerheblich.

Entdeckt in der Presse.


Impressum :

für den Inhalt verantwortlich:

Michael Kadlicz

Rechtsanwalt

2700 Wiener Neustadt

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